Online-Terminvereinbarung

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Online-Terminvereinbarung

Sie möchten Wartezeiten vermeiden? Dann reservieren Sie gerne Ihren persönlichen Termin im Bürgerbüro bequem online:

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Alternativ können Sie Ihren Termin selbstverständlich weiterhin telefonisch unter 09708 91220 vereinbaren.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund einer hohen Auslastung kann es an einzelnen Tagen vorkommen, dass ein Besuch des Bürgerbüros ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist. Daher wäre es wünschenswert, wenn Sie im Vorfeld einen Termin vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und es wird sichergestellt, dass Ihr Anliegen bearbeitet werden kann.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Je nach Anliegen benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen. Bitte bringen Sie die für Ihr Anliegen erforderlichen Dokumente vollständig mit.

Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Anliegen benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab telefonisch unter 09708 91220 bei uns zu erkundigen.

  • Ihr bisheriges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
  • Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments in Bad Bocklet oder nach einer Namensänderung:
    • bei Familienstand ledig: Geburtsurkunde
    • bei Familienstand verheiratet, geschieden oder verwitwet: Eheurkunde
    • bei Namensänderung: entsprechender Nachweis über die Namensänderung
  • Ggf. ein digitales Passfoto per QR-Code von einem Fotografen oder einer teilnehmenden Drogerie. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie das Passfoto nicht für 6,00 € direkt im Rathaus erstellen lassen möchten.

Zusätzlich beim Personalausweisantrag bei unter 16-Jährigen

  • Bei Kindern unter 6 Jahren ist die Erstellung des Passfotos im Rathaus nicht möglich
  • Das Kind muss persönlich zum Termin erscheinen. Zusätzlich muss mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein
  • Bitte bringen Sie die Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten oder entsprechende Kopien mit
  • Wenn nur ein Sorgeberechtigter zum Termin erscheint, ist grundsätzlich die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten erforderlich:
    => Zustimmungserklärung herunterladen
  • Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen (aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes)

Zusätzlich bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises nach Einbürgerung

  • Einbürgerungsurkunde
  • Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde in deutscher Übersetzung
  • Ihr bisheriges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
  • Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments in Bad Bocklet oder nach einer Namensänderung:
    • bei Familienstand ledig: Geburtsurkunde
    • bei Familienstand verheiratet, geschieden oder verwitwet: Eheurkunde
    • bei Namensänderung: entsprechender Nachweis über die Namensänderung
  • Ggf. ein digitales Passfoto per QR-Code von einem Fotografen oder einer teilnehmenden Drogerie. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie das Passfoto nicht für 6,00 € direkt im Rathaus erstellen lassen möchten.

Zusätzlich beim Reisepassantrag bei unter 18-Jährigen

  • Bei Kindern unter 6 Jahren ist die Erstellung des Passfotos im Rathaus nicht möglich
  • Das Kind muss persönlich zum Termin erscheinen. Zusätzlich muss mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein
  • Bitte bringen Sie die Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten oder entsprechende Kopien mit
  • Wenn nur ein Sorgeberechtigter zum Termin erscheint, ist grundsätzlich die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten erforderlich:
    => Zustimmungserklärung herunterladen
  • Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen (aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes)

Zusätzlich bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses nach Einbürgerung

  • Einbürgerungsurkunde
  • Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde in deutscher Übersetzung
  • Bisheriges Ausweisdokument zur Entwertung, sofern vorhanden und noch nicht entwertet (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
  • eine vom anderen Elternteil unterschriebene Zustimmungserklärung zur Ausstellung des Ausweisdokuments eines Kindes, sofern diese nicht bereits bei der Antragstellung abgegeben wurde
  • eine Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments sowie das Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises

Vollmacht zur Abholung des Reisepasses

Eine Anmeldung kann nicht im Voraus, sondern erst nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen bei An- und Ummeldungen innerhalb Deutschlands (auch innerhalb des Marktes Bad Bocklet)

  • Personalausweise und gegebenenfalls Reisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung

=> Wohnungsgeberbestätigung herunterladen

  • Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn eine Person nicht persönlich erscheinen kann. Ehepaare und Kinder unter 16 Jahren können ohne Vollmacht durch einen Ehepartner bzw. Elternteil angemeldet werden, sofern die Wohnverhältnisse und Zuzugsadresse übereinstimmen.

=> Vollmacht An- und Ummeldung herunterladen

Erforderliche Unterlagen bei Zuzügen aus dem Ausland

  • Ausländisches Ausweisdokument, ggf. Aufenthaltstitel

Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist, ist zusätzlich die Vorlage einer Geburtsurkunde (international bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung) erforderlich.

  • Wohnungsgeberbestätigung

=> Wohnungsgeberbestätigung herunterladen

  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist die letzte inländische Adresse anzugeben
  • Persönliches Erscheinen aller anzumeldenden Personen ist erforderlich (auch minderjährige Kinder)

Eine An- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist auch online möglich:

Online Wohnsitz An- oder Ummeldung
  • Personalausweise oder Reisepässe aller abzumeldenden Personen
  • eine Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

=> Vollmacht Abmeldung herunterladen

Eine Abmeldung kann nicht im Voraus, sondern erst nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung ins Ausland frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug vorgenommen werden kann.
  • Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) aller abzumeldenden Personen.
  • Neue Anschrift im Ausland (Wegzugsadresse).
  • Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person.

=> Vollmacht Abmeldung herunterladen

  • Aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
  • eine Vollmacht zur Ausstellung einer Meldebescheinigung sowie das Ausweisdokument des Bevollmächtigten. => Vollmacht Meldebescheinigung herunterladen

Gebühr: 5,00 €

  • Persönliche Vorsprache erforderlich. Die Beantragung mittels Vollmacht ist NICHT zulässig. Für Kinder unter 18 Jahren darf auch ein Elternteil den Antrag stellen
  • Aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zusätzlich bei einem erweiterten Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss
  • Zusätzlich bei Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
  • Zusätzlich bei Führungszeugnis für ehrenamtliche Zwecke: schriftliche Bestätigung des Trägers (Verein, Arbeitgeber o.ä.) erforderlich

Gebühr: 13,00 €

Ein Führungszeugnis kann auch online beantragt werden:

Führungszeugnis online beantragen
  • Persönliche Vorsprache erforderlich. Die Beantragung mittels Vollmacht ist NICHT zulässig.
  • Aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
  • Zusätzlich bei Vorlage bei einer Behörde: Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck.

Gebühr: 13,00 €

Eine Gewerbezentralregisterauskunft kann auch online beantragt werden:

Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder ausländisches Passdokument)
  • Der Antrag kann auch von einer anderen Person vorgelegt werden

Gebühr: 5,10 €

Bitte bringen Sie das Originaldokument zum Termin mit. Eine amtliche Beglaubigung ist nur möglich, wenn die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist oder das Originaldokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Aktuelles Ausweisdokument (Aufenthaltstitel oder ausländisches Passdokument)
  • Der Antrag kann auch von einer anderen Person vorgelegt werden

Datenschutz bei der Online-Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unserer Datenschutzerklärung „Online-Terminvergabe des Bürgerbüros (Terminland)“:

Datenschutz-Webseite-Terminplanung-7.10.2026

Die Terminvereinbarung über Terminland ist mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, den Terminplaner von Terminland zu nutzen. Sie können Ihren Termin alternativ telefonisch unter 09708 91220 vereinbaren.