Formulare

Formulare zum Download

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl oft benötigter Formulare, die für Sie zum Ausdruck bereit stehen. Ausgefüllt und unterschrieben können Sie diese gerne an uns zurück senden. So ersparen Sie sich einen Gang zum Rathaus.

Bürgeramt /-dienste

Online-Antrag: Führungszeugnis

Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

zum Online-Antrag

Wohnungsangelegenheiten

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung dient zur Vorlage bei der Meldebehörde gemäß § 19 Bundemeldegesetz (BMG). Nach § 19 Abs. 1 und 2 BMG ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber eine oder von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Abs. 1 oder 2 BMG genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Gemeindekasse

Hinweis

Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Mit SEPA soll der Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten – Überweisungen und Lastschriften – abgewickelt werden. Das bedeutet, dass inländische Zahlungen ebenso wie grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union künftig nach denselben „Spielregeln“ durchgeführt werden. Mit der europäischen SEPA-Verordnung [Verordnung (EU) Nr. 260/2012] und den von der europäischen Kreditwirtschaft entwickelten SEPA-Zahlverfahren konnten die bestehenden Unterschiede in den Mitgliedstaaten der EU zum 1. Februar 2014 überwunden werden. Der bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr kann dadurch in der EU einfacher, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Das nachfolgende Formular beinhaltet ein „Kombi-Lastschriftmandat“, also eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Mandat. Die SEPA-Mandate sind nach den rechtlichen Voraussetzungen nur mit Unterschrift im Original zulässig. Eine Rücksendung per E-Mail oder per Fax ist daher leider nicht gültig!