FAQ
Frequently Asked Questions
Freqently Asked Questions oder kurz FAQ sind häufig gestellte Fragen. Im Folgenden finden Sie Fragen, die immer wieder auftauchen. Vielleicht ist Ihre Frage ja auch dabei.
Häufige Fragen
Sollten Sie eine defekte Straßenlaterne bemerken, notieren Sie sich bitte die Nummer, die auf dem Laternenmast steht. Das hilft uns die Straßenlaterne direkt zuzuordnen.
Die Meldung können Sie entweder telefonisch unter (09708) 9122-17 oder per E-Mail an stefanie.tapprogge@badbocklet.de weitergeben.
Vielen Dank!
Holen Sie sich im Rathaus Zimmer 1 einen aktuellen Abfuhrkalender oder gestalten Sie Ihren individuellen Abfuhrkalender online. Mit der passenden Abfall-App vergessen Sie nie wieder die Mülltonne rauszustellen.
Abfuhrkalender online Abfall-App
Sollten Sie Gelbe Säcke benötigen, erhalten Sie diese beim Bücher Pavillon in Bad Bocklet oder bei Zuzug einmalig im Meldeamt des Rathauses (Zimmer 1).
Auf Bestellung holen die Müllwerker 2 x pro Jahr sperrige Haushaltsgegenstände (max. 8 Kubikmeter) vor Ihrer Haustüre ab.
Es gibt dabei drei Möglichkeiten zur Sperrmüllanmeldung:
- Über Karten: Mit dem jährlichen Abfuhrkalender erhalten Sie zwei Sperrmüllanmeldekarten. Bitte Karte/n einfach heraustrennen, vollständig ausfüllen und frankiert an die bereits aufgedruckte Adresse versenden.
- Per Telefon: Sie können die Anmeldung auch über folgende Telefonnummer vornehmen: (09323) 93870940. Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr wird Ihr Anruf von der zuständigen Abfuhrfirma entgegengenommen.
- Per Internet: Mit wenigen Klicks kann man die Sperrmüllabholung über das Online-Anmeldeformular des Kommunalunternehmens Landkreis Bad Kissingen beantragen.
Nur der 70-Liter-Kunststoffsack mit der Aufschrift „Kommunalunternehmen“ kann am Tag der Leerung neben die Restmülltonne gestellt werden.
Die Restmüllsack-Verkaufsstelle im Markt Bad Bocklet ist der Bücher Pavillon, An der Promenade 1, 97708 Bad Bocklet.
Öffnungszeiten:
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
Jeden 3. Samstag 9:00 – 11:00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie hier:
Wertstoffhof
Für den Markt Bad Bocklet ist Ottmar Breunig, bevollmächtigter Kaminkehrermeister und Energieberater (HWK) zuständig.
Kontakt
Lämmergasse 8
97640 Mittelstreu
(09773) 1805
(09733) 890077
Zuständig für die Wasserversorgung in den Ortsteilen Aschach, Bad Bocklet, Großenbrach und Hohn ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der RHÖN-MAINTAL-Gruppe aus Poppenhausen.
RMG Poppenhausen
Für die Wasserversorgung in den Gemeindeteilen Steinach, Roth a.d. Saale und Nickersfelden ist der Markt Bad Bocklet zuständig.
Nähere Informationen, u.a. die Möglichkeit zur Einsicht einer Trinkwasseranalyse, finden Sie hier:
Wasserversorgung
Die Stromversorgung im Markt Bad Bocklet gewährleistet die Bayernwerk AG.
info@bayernwerk.de
Homepage Bayernwerk
Nähere Informationen wie Störungs- oder Servicenummern finden Sie hier:
Stromversorgung Bayernwerk
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen.
Format
Die Maße des Fotos müssen eine Breite von 35 mm und eine Höhe von 45 mm umfassen. Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 – 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Ausführliche Informationen zu Hintergrund, Kopfposition oder Gesichtsausdruck können Sie in der Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachlesen
Foto-Mustertafel
Laut § 5 der Hundesteuersatzung des Marktes Bad Bocklet vom 24.11.2004 beträgt die Steuer für den ersten Hund 35,00 €, für den zweiten Hund 45,00 € und für den dritten und jeden weiteren Hund 55,00 € pro Jahr. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 400,00 € je Hund je Jahr.
Satzungen & Verordnungen – Hundesteuersatzung
Anmeldungen sind persönlich, schriftlich, telefonisch oder online möglich:
Rathaus Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, Zimmer 17, Frau Christa Bauer / Frau Maria Koch
(09708) 9122-17
(09708) 9122-33
markt@badbocklet.de
Anmeldeformular
anmeldeformular-mit-sepa
Wenn Sie auf der Suche eines Kindergartenplatzes sind, können Sie sich an Frau Christa Bauer oder Frau Maria Koch wenden.
Rathaus Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, Zimmer 17
(09708) 9122-17
(09708) 9122-33
markt@badbocklet.de
Nähere Informationen zu den drei Kindergärten im Markt Bad Bocklet finden Sie hier:
Kindergärten
Berechnung der Gewerbesteuer
Das zuständige Finanzamt ermittelt auf Basis der Steuererklärung des/der Steuerpflichtigen den maßgebenden Gewerbeertrag und errechnet hieraus den Messbetrag. Den errechneten Messbetrag setzt das Finanzamt in einem Gewerbesteuermessbescheid fest, der für die Gemeinde bindende Besteuerungsgrundlage ist. Die Gewerbesteuer errechnet sich durch Vervielfältigung des Messbetrages mit dem vom Marktgemeinderat beschlossenen Hebesatz. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt derzeit 320 vom Hundert.
Festsetzung der Gewerbesteuer
Über die Gewerbesteuer sowie die Vorauszahlungen erhält der/die Steuerpflichtige vom Markt Bad Bocklet einen Steuerbescheid. Auf die festgesetzte Gewerbesteuer werden die für das jeweilige Kalenderjahr bereits entrichteten Vorauszahlungen angerechnet. Nachforderungen sind innerhalb eines Monats fällig.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Hofmann, Zimmer 9.
(09708) 9122-20
bernd.hofmann@badbocklet.de
In Deutschland hat jeder Bürger die Pflicht sich bei der Meldebehörde an- und abzumelden. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Zur Anmeldung ist außerdem eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich. Der Wohnungsgeber hat somit nach § 19 Bundesmeldegesetz bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht. Dadurch sollen Scheinmeldungen verhindert werden. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer (Mieter) zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim einziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Die Kontaktdaten sowie die Bankverbindung finden Sie hier
Kontakt und BankverbindungUm dem Markt Bad Bocklet eine Einzugsermächtigung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, müssen Sie nur folgendes Dokument ausfüllen und an die Gemeindekasse schicken:
Eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen Sie bei Frau Matlachowski. Bitte füllen Sie dafür den „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 Abs. 6 StVO)“ aus. Diesen finden Sie hier unter Sicherheit und Ordnung:
Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung
Den Antrag können Sie dann entweder per Post oder per E-Mail an alina.matlachowski@badbocklet.de senden.
Um einen Container aufzustellen, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung ausfüllen (siehe „Wo beantrage ich eine verkehrsrechtliche Anordnung?“).
Zusätzlich wird eine Sondernutzungserlaubnis erteilt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Matlachowski unter (09708) 912214 oder per E-Mail an alina.matlachowski@badbocklet.de.
Insbesondere wegen Brandgefahr und Ausbruch von Tieren erteilt der Markt Bad Bocklet keine Genehmigungen für das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder nähere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit gerne entweder telefonisch an die 09708/9122-0 oder per E-Mail an markt@badbocklet.de wenden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!