FAQ

Frequently Asked Questions

Freqently Asked Questions oder kurz FAQ sind häufig gestellte Fragen. Im Folgenden finden Sie Fragen, die immer wieder auftauchen. Vielleicht ist Ihre Frage ja auch dabei.

Häufige Fragen

Sollten Sie eine defekte Straßenlaterne bemerken, notieren Sie sich bitte die Nummer, die auf dem Laternenmast steht. Das hilft uns die Straßenlaterne direkt zuzuordnen.

Die Meldung können Sie entweder telefonisch unter (09708) 9122-29 oder per E-Mail an thomas.beck@badbocklet.de weitergeben.

Es besteht auch die Möglichkeit die Störung über die Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App vom Bayernwerk direkt an den Markt Bad Bocklet zu melden:

zur Schadenmeldung

Vielen Dank!

Holen Sie sich im Rathaus Zimmer 1 einen aktuellen Abfuhrkalender oder gestalten Sie Ihren individuellen Abfuhrkalender online. Mit der passenden Abfall-App vergessen Sie nie wieder die Mülltonne rauszustellen.

Abfuhrkalender online Abfall-App

 

 

Sollten Sie Gelbe Säcke benötigen, erhalten Sie diese beim Bücher Pavillon in Bad Bocklet.

Auf Bestellung holen die Müllwerker 2 x pro Jahr sperrige Haushaltsgegenstände (max. 8 Kubikmeter) vor Ihrer Haustüre ab.

Es gibt dabei drei Möglichkeiten zur Sperrmüllanmeldung:

  1. Über Karten: Mit dem jährlichen Abfuhrkalender erhalten Sie zwei Sperrmüllanmeldekarten. Bitte Karte/n einfach heraustrennen, vollständig ausfüllen und frankiert an die bereits aufgedruckte Adresse versenden.
  2. Per Telefon: Sie können die Anmeldung auch über folgende Telefonnummer vornehmen: (09323) 93870940. Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr wird Ihr Anruf von der zuständigen Abfuhrfirma entgegengenommen.
  3. Per Internet: Mit wenigen Klicks kann man die Sperrmüllabholung über das Online-Anmeldeformular des Kommunalunternehmens Landkreis Bad Kissingen beantragen.
Online-Anmeldeformular

 

Nur der 70-Liter-Kunststoffsack mit der Aufschrift „Kommunalunternehmen“ kann am Tag der Leerung neben die Restmülltonne gestellt werden.

Ein Restmüllsack kostet 2,50 €.

Die Restmüllsack-Verkaufsstelle im Markt Bad Bocklet ist der Bücher Pavillon, An der Promenade 1, 97708 Bad Bocklet.

Öffnungszeiten:

Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
Jeden 3. Samstag 9:00 – 11:00 Uhr

Nähere Informationen finden Sie hier:

Wertstoffhof

 

Großenbrach

Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Michael Hörner
Mittelstraße 2
97720 Nüdlingen

0971 78554826
0170 4753335
0971 78572474
kamino.hoerner@t-online.de

Aschach, Bad Bocklet, Hohn, Nickersfelden, Roth a. d. Saale, Steinach

Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Sebastian Lell
Madonnastraße 1
97705 Burkardroth-Lauter

09734 934876
0171 4092872
09734 9343474
russilell@t-online.de

 

Zuständig für die Wasserversorgung in den Ortsteilen Aschach, Bad Bocklet, Großenbrach und Hohn ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der RHÖN-MAINTAL-Gruppe aus Poppenhausen.

RMG Poppenhausen

 

Für die Wasserversorgung in den Gemeindeteilen Steinach, Roth a.d. Saale und Nickersfelden ist der Markt Bad Bocklet zuständig.

Nähere Informationen, u.a. die Möglichkeit zur Einsicht einer Trinkwasseranalyse, finden Sie hier:

Wasserversorgung

 

Die Stromversorgung im Markt Bad Bocklet gewährleistet die Bayernwerk AG.

info@bayernwerk.de
Homepage Bayernwerk

Nähere Informationen wie Störungs- oder Servicenummern finden Sie hier:

Stromversorgung Bayernwerk

 

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen.

Format

Die Maße des Fotos müssen eine Breite von 35 mm und eine Höhe von 45 mm umfassen. Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 – 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.

Ausführliche Informationen zu Hintergrund, Kopfposition oder Gesichtsausdruck können Sie in der Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachlesen

Foto-Mustertafel

 

Laut § 5 der Hundesteuersatzung des Marktes Bad Bocklet vom 24.11.2004 beträgt die Steuer für den ersten Hund 35,00 €, für den zweiten Hund 45,00 € und für den dritten und jeden weiteren Hund 55,00 € pro Jahr. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 400,00 € je Hund je Jahr.

Satzungen & Verordnungen – Hundesteuersatzung

 

Anmeldungen sind persönlich, schriftlich, telefonisch oder online möglich:

Rathaus Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, Zimmer 17, Frau Christa Bauer / Frau Maria Koch
(09708) 9122-17
(09708) 9122-33
markt@badbocklet.de

VHS Programm

Anmeldeformular
anmeldeformular-mit-sepa

Online Anmeldungen

 

Wenn Sie auf der Suche eines Kindergartenplatzes sind, können Sie sich an Frau Christa Bauer oder Frau Maria Koch wenden.

Rathaus Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, Zimmer 17
(09708) 9122-17
(09708) 9122-33
markt@badbocklet.de

Nähere Informationen zu den drei Kindergärten im Markt Bad Bocklet finden Sie hier:

Kindergärten

 

Berechnung der Gewerbesteuer

Das zuständige Finanzamt ermittelt auf Basis der Steuererklärung des/der Steuerpflichtigen den maßgebenden Gewerbeertrag und errechnet hieraus den Messbetrag. Den errechneten Messbetrag setzt das Finanzamt in einem Gewerbesteuermessbescheid fest, der für die Gemeinde bindende Besteuerungsgrundlage ist. Die Gewerbesteuer errechnet sich durch Vervielfältigung des Messbetrages mit dem vom Marktgemeinderat beschlossenen Hebesatz. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt derzeit 320 vom Hundert.

Festsetzung der Gewerbesteuer

Über die Gewerbesteuer sowie die Vorauszahlungen erhält der/die Steuerpflichtige vom Markt Bad Bocklet einen Steuerbescheid. Auf die festgesetzte Gewerbesteuer werden die für das jeweilige Kalenderjahr bereits entrichteten Vorauszahlungen angerechnet. Nachforderungen sind innerhalb eines Monats fällig.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Hofmann, Zimmer 9.
(09708) 9122-20
bernd.hofmann@badbocklet.de

In Deutschland hat jeder Bürger die Pflicht sich bei der Meldebehörde an- und abzumelden. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Zur Anmeldung ist außerdem eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich. Der Wohnungsgeber hat somit nach § 19 Bundesmeldegesetz bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht. Dadurch sollen Scheinmeldungen verhindert werden. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer (Mieter) zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim einziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.

Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht daher nicht aus! Kommen Wohnungsgeber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, so kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.
Wohnungsgeberbestätigung zum Download

 

Die Kontaktdaten sowie die Bankverbindung finden Sie hier

Kontakt und Bankverbindung

Um dem Markt Bad Bocklet eine Einzugsermächtigung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, müssen Sie nur folgendes Dokument ausfüllen und an die Gemeindekasse schicken:

einzugsermaechtigung-mit-sepa-lastschriftmandat

Eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen Sie bei Frau Matlachowski. Bitte füllen Sie dafür den „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 Abs. 6 StVO)“ aus. Diesen finden Sie hier unter Sicherheit und Ordnung:

Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung

 

Den Antrag können Sie dann entweder per Post oder per E-Mail an thomas.beck@badbocklet.de senden.

Um einen Container aufzustellen, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung ausfüllen (siehe „Wo beantrage ich eine verkehrsrechtliche Anordnung?“).

Zusätzlich wird eine Sondernutzungserlaubnis erteilt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Beck unter (09708) 912229 oder per E-Mail an thomas.beck@badbocklet.de.

Insbesondere wegen Brandgefahr und Ausbruch von Tieren erteilt der Markt Bad Bocklet keine Genehmigungen für das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Die Finanzadresse ist bei sämtlichen Zahlungsvorgängen mit der Finanzverwaltung anzugeben. Sie stellt eine interne Nummer für alle Ihre bei uns hinterlegten Daten (z.B. Bankverbindung, SEPA-Mandate etc.). dar.

Bis zum 19.01.2033 müssen alle Führerscheine in der EU gegen eine neue Ausführung ausgetauscht werden, um in allen Mitgliedsstaaten Führerscheine nach gleichem Standard einzuführen und fälschungssicherer zu machen.

Um den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde durch die Bundesregierung ein Stufenplan eingeführt. Ziel des Stufenplans ist es, dass nicht jeder bis kurz vor Ablauf dieser Frist (2033) wartet und es dann zum riesigen Bearbeitungsstau bei den Fahrerlaubnisbehörden kommt. Zuständig ist die Behörde des aktuellen Wohnsitzes.

Der Staffelplan sieht vor, den Umtausch mit den Papierführerscheinen (grau, rosa) zu beginnen (2021 bis 2025, Staffelung nach Geburtsjahr) und ab 2026 mit den noch unbefristet ausgestellten Scheckkartenführerscheinen fortzufahren (Staffelung nach Ausstellungsjahr). Bei Personen, die vor 1953 geboren sind, ist der Papierführerschein noch bis Januar 2033 gültig, sie sind von einer vorgezogenen Umtauschpflicht ausgenommen.

Hier können Sie die Reihenfolge des Umtausches noch einmal genau nachschauen: Pflichtumtausch Führerscheine

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder nähere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit gerne entweder telefonisch an die 09708/9122-0 oder per E-Mail an markt@badbocklet.de wenden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!