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Wichtiger Schritt Richtung Feuerwehrhaus und Spielplatz in Steinach ist getan
Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Bocklet hat zur Realisierung eines baulich nutzbaren Standortes für das neue Feuerwehrhaus und einen öffentlichen Spielplatz im Marktgemeindeteil Steinach, bereits in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Steinach“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eckartspfad“ und 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfäcker“ für jeweils einen Teilbereich, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.02.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 21.10.2024 bis 08.11.2024, durch Internetveröffentlichung sowie öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Bekanntgabe der Internetveröffentlichung sowie der öffentlichen Auslegung erfolgte am 18.10.2024 durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen.
Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Steinach“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eckartspfad“ und 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfäcker“ für jeweils einen Teilbereich, Marktgemeindeteil Steinach, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 03.12.2024, wurde vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.
Ein Bebauungsplan ist ein wichtiges Instrument der Gemeindeplanung, das die Nutzung und Bebauung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Von Zeit zu Zeit kann es notwendig sein, den Bebauungsplan zu ändern, um den sich ändernden Bedürfnissen und Anforderungen der Gemeinde gerecht zu werden.