Aktuelles

Kostenfreie Sperrmüllselbstanlieferung ab November wieder möglich

16.10.2026

Das Kommunalunternehmen informiert

Satzungsänderung beschlossen

Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bad Kissingen. Nach dem Vorbild anderer öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger stellt das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen die Regelungen zur Sperrmüllabfuhr um.

Zukünftig können die Bürgerinnen und Bürger wählen, ob der Sperrmüll abgeholt werden soll oder selbst am Abfallwirtschaftszentrum bei Wirmsthal angeliefert wird.

Seit der Rekommunalisierung im Jahr 2025 fährt das Kommunalunternehmen den Sperrmüll wieder in Eigenregie. Täglich sind seither drei Fahrzeuge in Kolonne im Landkreis unterwegs und sammeln Altholz, Metall und Restsperrmüll von Bürgerinnen und Bürgern ein. Jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ist berechtigt einmal jährlich bis zu 8 cbm oder zwei mal 4 cbm Sperrmüll kostenfrei abholen zu lassen. Eine Anlieferung am Abfallwirtschaftszentrum bei Wirmsthal war bislang zwar ebenfalls möglich, allerdings nur gegen Gebühr.

„Immer wieder kam der Wunsch nach kurzfristigen Entsorgungsterminen auf“, sagt Jürgen Metz, Vorstand des Kommunalunternehmens zu den Hintergründen der Änderung. Bei Vorlaufzeiten von ca. 6-8 Wochen ein Problem. Aufgrund der Wartezeiten von der Anmeldung bis zur Abholung konnte auf kurzfristige Entsorgungsbedarfe, z.B. bei Wohnungsräumungen oft nicht eingegangen werden. Durch die Änderung erhofft sich das Kommunalunternehmen auch eine Entlastung bei der Sperrmüllabholung vor Ort.

Der Verwaltungsrat hat mit Beschluss vom 12.10.2026 den zuvor gefassten Kreistagsbeschluss vom 27.07.2026 bestätigt und den Weg für die Selbstanlieferung ab 01.11.2026 freigegeben.

Bis Ende 2020 war eine Selbstanlieferung auf Sperrmüllkarten am Abfallwirtschaftszentrum bereits schon einmal möglich, diese Möglichkeit wurde aufgrund unkontrolliert hoher Anlieferquoten und Personen auf dem Deponiegelände jedoch abgeschafft.

Um die Anlieferströme zu lenken wird die kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll nun zukünftig mit Genehmigung und mit festem Wunschtermin erfolgen.

Alle anderen Anlieferungen gegen Gebühr sind hiervon nicht betroffen. Wer andere Abfälle außer kostenlos Sperrmüll abliefern will benötigt nach wie vor keinen Termin. Für diesen Personenkreis ändert sich nichts.

Wie läuft die Anlieferung ab?

Telefonisch oder Online kann eine Anlieferanfrage gestellt werden. Anschließend erhalten die betroffenen eine Anliefergenehmigung, die auf einen bestimmten Tag festgeschrieben ist.

Private Haushalte mit angemeldeter Restmülltonne können jährlich entweder 1 x 8 m³ (max. 800 kg) oder 2 x 4 m³ (max. 400 kg) Sperrmüll beim Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal anliefern. In der Zeit zwischen 09:00 – 14:00 Uhr kann das Material dann anschließend getrennt nach Metall, Holz und Restsperrmüll angeliefert werden.

Wichtig ist, dass zuerst am Wertstoffhof des Abfallwirtschaftszentrums kostenfreie Materialien, wie Metall und Elektrogeräte abgegeben werden. Holz und Restsperrmüll wird im Anschluss unter Vorlage der Anliefergenehmigung gewogen. Bis zu 800 kg bzw. 400 kg sind dann gebührenfrei. Darüberhinausgehende Gewichte können vor Ort bezahlt werden.

Bauschutt und Renovierungsabfälle (Fenster, Türen, Gartenzäune, Sanitärkeramik etc.) gelten übrigens nicht als Sperrmüll und müssen bei Anlieferung immer bezahlt werden.

Was darf angeliefert werden:

  • ausrangierte, ggf. zerlegte oder zerkleinerte Möbelstücke, wie z. B. Schränke, Spiegel (fest verbaut, z.B. in Schrankwand), Bett, Sofa, Sessel, Stuhl, Tisch, Matratzen, Einbauküche ohne Elektrogeräte, Holzregale, Sprungrahmen usw.
  • mobiles Inventar, wie z. B. Teppichläufer, Gartenmöbel aus Holz, Bilderrahmen usw.
  • großes Kinderspielzeug aus Holz und Kunststoffverbunden, wie z. B. Schaukelpferd, Puppenküche, Plastikrutsche
  • Sportgeräte überwiegend aus Kunststoffverbunden, wie z. B. Ski, Tischtennisplatte, Inline-Skater
  • sperrige, mobile Gegenstände, die nicht überwiegend aus Metall oder Kunststoff bestehen, wie z. B. Koffer, Kinderwagen-Aufsatz

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

  • generell alle Gegenstände, welche über die Restmülltonne oder über sonstige produktbezogenen Recyclingkreisläufe entsorgt werden können (z. B. Folien, Kartonagen, Verpackungen)
  • Restmüll und kleinerer Hausrat, der in die Restmülltonne passt
  • Gegenstände, die überwiegend aus Metall bestehen, diese können über die Wertstoffhöfe kostenfrei entsorgt werden.
  • Elektroaltgeräte; Diese werden kostenfrei über die Wertstoffhöfe angenommen.
  • Bauschutt und Renovierungsabfälle, die üblicherweise mit einem Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden waren, wie z. B. Fußböden aus Holz, Laminat oder Kork, Wand- oder Deckenverkleidungen aus Holz und Styropor, Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Markisen, Bauplatten aus Heraklit oder Styropor, Spanplatten, Wärme- und Schalldämmungsmaterial, Dachverschalungsmaterial, Dachpappe oder Dachlatten, Gartenzäune und -türen, Palisaden, ausrangierte Bahnschwellen usw.
  • Nicht brennbare Abfälle, Wertstoffe (Metall, Bauschutt, Grüngut usw.), Mineral- und Steinwolle, Sondermüll, mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz

Alle Informationen und die Beantragung einer Anlieferung sind unter www.abfall-scout.de oder in der Abfall-Scout App abrufbar.

Die telefonische Sperrmüllanmeldung ist unter 0971 801-6000 möglich.

Das Angebot gilt nur für den Landkreis Bad Kissingen, nicht für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Bad Kissingen. Für das Stadtgebiet gelten weiterhin die Regelungen des Servicebetriebs der Stadt Bad Kissingen.