Aktuelles

Information zur neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025

18.10.2024

Nachdem die meisten Grundstückseigentümer im Marktgemeindegebiet ihre Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und über den Grundsteuermessbetrag (Hauptveranlagung zum 01.01.2025) vom zuständigen Finanzamt erhalten haben, läuft das weitere Verfahren hinsichtlich der Umsetzung der neuen Grundsteuer Seitens des Marktes Bad Bocklet wie folgt ab:

In der Sitzung des Marktgemeinderates Bad Bocklet vom 01.10.2024 wurden im öffentlichen Teil die, durch die Finanzverwaltung (Kämmerei), berechneten neuen Hebesätze für das Kalenderjahr 2025 für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens, wie z. B. Baugrundstücke, Wohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Gewerbegrundstücke, etc.) vorgestellt. Der Marktgemeinderat hat sich hierbei mehrheitlich auf aufwandsneutrale Hebesätze geeinigt, d. h. dass der Markt Bad Bocklet in etwa das gleiche Grundsteuer-Aufkommen wie im Kalenderjahr 2024 aufweisen kann. Diese neuen Hebesätze wurden per Satzung (Grundsteuer-Hebesatzsatzung) festgesetzt und durch den Marktgemeinderat beschlossen.

Berechnung

Die neuen Steuersätze (Hebesätze) wurden für die neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 230 v.H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 290 v.H.

Die neuen Hebesätze werden nun im Amtsblatt des Landkreises Bad Kissingen sowie auf der Homepage des Marktes Bad Bocklet und den gemeindlichen Aushangkästen öffentlich bekannt gemacht.

Maßgebend für die Berechnung der neuen Grundsteuer durch den Markt Bad Bocklet ist – neben dem gemeindlichen Hebesatz – der jeweilige Grundsteuermessbetrag.

Die neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025 berechnet sich – wie im folgendem Beispiel – somit wie folgt:

Neuer Grundsteuermessbetrag (ermittelt vom Finanzamt) x neuer Hebesatz (Grundsteuer A oder B)(der Kommune) = Grundsteuer

Beispiel:
83,92 € x 290 v. H. = 243,37 €

Die Steuerverwaltung des Marktes Bad Bocklet wird voraussichtlich im Dezember 2024 die Grundsteuerbescheide für die neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025 an alle Steuerpflichtigen verschicken.

Weitere Hinweise:
  • Prüfen Sie Ihre Bescheide vom Finanzamt! Sollte etwas nicht stimmen, dann können Sie Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Bitte beachten Sie hierzu die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides durch das Finanzamt. Weitere Details zu einem Einspruch entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid des Finanzamtes.
  • Wenn Sie Fragen zur Berechnung und Ermittlung des Äquivalenzbetrages für den Grund und Boden bzw. das bebaute Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sowie den Grundsteuermessbetrag haben, dann wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.
  • Bitte beachten Sie, dass der Markt Bad Bocklet an den getroffenen Festsetzungen in dem Grundsteuermessbetragsbescheid (Grundlagenbescheid), auch wenn gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben wurde, bis zum Ergehen des geänderten Bescheides, gesetzlich gebunden ist!

Sollten Sie noch Fragen zur neuen Grundsteuer haben, dann können Sie sich gerne an die Steuerverwaltung des Marktes Bad Bocklet wenden:

Herr Bernd Hofmann

Steueramt (Grund- und Gewerbesteuer, Hundesteuer), Beiträge (Wasser/Abwasser), EDV