Aktuelles
Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Steinach“
BEKANNTMACHUNG
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Bad Bocklet hat zur Realisierung eines baulich nutzbaren Standortes für das neue Feuerwehrhaus und einen öffentlichen Spielplatz im Marktgemeindeteil Steinach, in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Steinach“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eckartspfad“ und 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfäcker“ für jeweils einen Teilbereich, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.02.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Seit Jahren laufen die Planungen für den dringend erforderlichen Neubau des Feuerwehrhauses im Marktgemeindeteil Steinach. Jetzt wurde auf Anraten der Denkmalbehörden der Standort für das neue Feuerwehrhaus geändert. Dieses soll nun auf einer unbebauten Wiesenfläche nördlich des Steinacher Friedhofes errichtet werden. Die Vorhabenfläche bietet im rückwärtigen Bereich zusätzlich die Möglichkeit zur Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes, durch den das Angebot an Freizeitflächen in Steinach ergänzt werden soll. Die Erschließung kann über die Ortsstraße „Eckartspfad“ erfolgen. Das hierfür vorgesehene Areal ist Bestandteil der rechtskräftigen Bebauungspläne „Dorfäcker“ und „Eckartspfad“, und darin als Öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Erschließung ist die Aufstellung eines eigenständen, qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.
Die Bauleitplanung erfüllt die Voraussetzungen für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“. Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan des Marktes Bad Bocklet wird formell im Zuge der Berichtigung und ohne eigenes Verfahren angepasst.
Der ca. 0,495 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Steinach:
Fl.Nr. 975, 976, 977, 978, 979 und 1008
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Geltungsbereiches können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2024 wurde der ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 10.09.2024 anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich liegen während der Veröffentlichungsfrist die zu veröffentlichenden Unterlagen des Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort der Auslegung: Markt Bad Bocklet, Rathaus, Kleinfeldlein 14, 97708 Bad Bocklet
Zu den allgemeinen Dienststunden:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an tatjana.buettner@badbocklet.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. per Post an den Markt Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, 97708 Bad Bocklet oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Bad Bocklet den Inhalt nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird bzw. öffentlich ausliegt.
Bad Bocklet, den 15.10.2024
Sandwall
1. Bürgermeister
MARKT BAD BOCKLET