Aktuelles

Geänderte Vorfahrtsregelung in der Von-Henneberg-Straße in Aschach

10.08.2026

Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Von-Henneberg-Straße gilt künftig grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.

Eine wichtige Ausnahme ist jedoch zu beachten: Wer aus einer Straße oder Einfahrt mit abgesenktem Bordstein in die Von-Henneberg-Straße einfährt, muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. In diesem Fall gilt die Regel „rechts vor links“ nicht.

Die Tempo-30-Zone soll die Von-Henneberg-Straße als verkehrsberuhigten Bereich stärken. Die eigentliche Ortsdurchfahrt erfolgt weiterhin über die Schloßstraße. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung wird ein langsameres und damit sichereres Fahren gefördert. Gleichzeitig wird der Schilderwald reduziert, da die Beschilderung der Tempo-30-Zone lediglich an deren Beginn und Ende erforderlich ist.

Der Markt Bad Bocklet bittet alle Verkehrsteilnehmer, die neue Regelung zu beachten und so zu mehr Sicherheit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr beizutragen.