Aktuelles

Kommunalwahl 2026

13.01.2026
Am 08. März 2026 wird im Markt Bad Bocklet folgendes gewählt:
  • der Landrat
  • die Mitglieder des Gemeinderates
  • sowie die Mitglieder des Kreistages

Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (in der Regel ihren Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Kommune haben.

Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Wahllokal, das Ihnen in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wird.

Eine mögliche Stichwahl für den Landrat könnte am 22. März 2026 stattfinden. Bei einer Antragstellung der Briefwahl, achten Sie bitte darauf, das entsprechende Kästchen auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung anzukreuzen (siehe PDF-Musterwahlbenachrichtigung blauer Kasten).

Der grüne Stimmzettel ist für die Wahl der Gemeinderäte und der weiße Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte. Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind, sprich 16 Stimmen für den Gemeinderat und 60 Stimmen für den Kreistag.

Kumulieren und Panaschieren und ggf. Listenkreuz:

Auf diese Weise können Sie Ihre Wunschkandidaten heraussuchen: Einzelne Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen erhalten („Kumulieren“). Sie können Bewerber auf verschiedenen Listen ankreuzen („Panaschieren“). Wenn Sie nicht alle Stimmen für einzelne Bewerber verwenden, können Sie zusätzlich eine Liste ankreuzen. Die restlichen Stimmen werden dann als Einzelstimmen von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt. Mehr aufgeführte Bewerber werden mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.

Bekanntmachungen Kommunalwahl 2026

Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl (§ 23 GLKrWO)

Für die bevorstehende Wahl (Kommunalwahl) gibt es folgende Möglichkeiten, um die Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl zu beantragen:

  • QR-Code: über Ihr Smartphone mit Hilfe des QR-Codes auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist es die einfachste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen (siehe PDF-Musterwahlbenachrichtigung roter Kasten).
  • Schriftlich oder mündlich: Die Schriftform ist auch durch Telefax oder E-Mail: markt@badbocklet.de gewahrt.
  • Vordruck: Der mit der Wahlbenachrichtigungskarte (Rückseite) übersandte Vordruck kann verwendet werden.
  • Bei der Beantragung mit Vollmacht, muss zwingend zusätzlich der untere Teil der Wahlbenachrichtigungskarte (Rückseite) ausgefüllt und unterschieben werden (siehe PDF-Musterwahlbenachrichtigung grüner Kasten).
  • Online (www.badbocklet.de): über Bürgerserviceportal unter „Rathaus / Bürgerservice / Bürgerserviceportal“ den Briefwahlantrag ausfüllen
  • UNZULÄSSIG ist die telefonische Beantragung oder über SMS/Whatsapp.
Die Briefwahlunterlagen können erst ab dem 16. Februar 2026 herausgegeben werden. Die Antragstellung ist jedoch schon mit Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte möglich.
Näheres erfahren Sie auch über unser Wahlamt. Ihr Ansprechpartner:

Herr Kevin Baumeister

Einwohnermeldeamt, Passamt

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten oder einer Wohnsitzanmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich. Ansonsten können lange Wartezeiten hierfür entstehen.